Weitere Informationen über PFERD & NATUR e.V.


Adresse, Vorstand, Beirat

Gemeinnützigkeit, Jahresbeitrag

Ziele und Maßnahmen

Kurz und einfach zusammengefasst ...

S a t z u n g des Vereins PFERD & NATUR e.V. 

 

Geschäftsstelle:

Bahnhofstr.29
 49610 Quakenbrück
Tel: 05431/2281 Fax: 05431/7334

E-Mail Adresse: info@pferd-und-natur.de

 

VORSITZENDE:
Dr. Ulrike Litwin
1. stellvertretender VORSITZENDER:
Manfred Weinert
 


BEIRAT
Beiräte von PFERD &NATUR e.V. sind Experten, die den Verein mit Ihrem Wissen
ehrenamtlich unterstützen.

 

Dr. med. vet. Gerd Heuschmann, Dülmen
Tierarzt, Pferdewirt Schwerpunkt Reiten,
Mitbegründer der Pferdeklinik Domäne Karthaus,
Ausbilder und Buchautor, der sich für pferdegerechtes Reiten einsetzt

M.Sc. agr. Dipl.-Ing. agr. Maria Parr, Pulaski, Tennessee, USA
Züchterin und Ausbilderin von Sportpferden,
leitet seit vielen Jahren eine Farm
mit naturnaher, artgerechter Haltung auch für Sportpferde.

Privat-Forstrat Michael Weinert, Quakenbrück
Vorstandsvorsitzender der Artländer Naturschutzstiftung
und der Regionalen Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz im Artland (RANA) e.V., Quakenbrück


 

 

Diesen aktuellen bzw. früheren Beiratsmitgliedern
danken wir für wertvolle Hinweise und anregende Diskussionen

 

 

GEMEINNÜTZIGKEIT

Das Finanzamt Quakenbrück hat PFERD & NATUR e.V. als gemeinnützig anerkannt
und unter der Nummer 421
in das Verzeichnis der steuerbegünstigten Körperschaften aufgenommen.
Spenden und auch Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar
nach §10 EStG, § 9 Nr. 3 KStG und §9 Nr. 5 GewStG.

Der aktuelle Jahresbeitrag für persönliche Mitglieder beträgt 18 EUR.

Für Beitritt und Spenden bitte per Email, Telefon oder Fax (siehe oben) nachfragen –
(Leider werden Angaben wie z.B. Kontonummern inzwischen häufig missbräuchlich ausgelesen.)

 

 

Ziele und Maßnahmen von
PFERD & NATUR e.V.

Ziel der Organisation PFERD & NATUR e.V. soll es sein,
Haltungssysteme für Pferde, speziell für Sportpferde, zu erforschen, zu entwickeln und zu propagieren,
welche den Belangen von Tierschutz, Pferdesport, Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen förderlich sind.

Teilziele sind:

* allgemeiner Tierschutz für Pferde,

* spezieller Tierschutz für alte, kranke und verhaltensgestörte Sportpferde,

* Daten für wissenschaftliche Forschungsprojekte im Bereich Pferdehaltung verfügbar machen,

* Aufzeigen neuer Wege für Landwirtschaft und Naturschutz durch die Kombination
von Pferdehaltung mit Naturschutz und Landschaftspflege,

* Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Pferdesport.

Die Ziele sollen in erster Linie durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

* Es sollen Demo-Höfe angeregt und gefördert werden.
* Es soll Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.

 

 

 


Kurz und einfach zusammengefasst ...

 

Gut für das Pferd, gut für den Pferdesport, gut für die Landwirtschaft und gut für den Naturschutz - so soll das Haltungssystem aussehen, zu dessen Erforschung und Verbreitung der gemeinnützige Verein PFERD & NATUR beitragen will. Was zunächst wie die Quadratur des Kreises klingt, lässt sich durchaus realisieren, wenn man Forschungsergebnisse und praktische Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen (Pferdesport, Tiermedizin, Naturschutz, Land- und Betriebswirtschaft, Informatik) intelligent miteinander verknüpft.

Das belegen die bisherigen Erfahrungen auf dem seit 1998 betriebenen Demo-Hof von PFERD & NATUR e.V.


Soviel lässt sich über die dort praktizierte Methode der Pferdehaltung sagen: Sie bietet den Pferden alles, was diese brauchen, um gesund und glücklich zu sein. Das Denken und Arbeiten wird dabei weitgehend den Pferden selbst überlassen. Sie entscheiden, wann sie lieber im Stall stehen und wann sie lieber draußen sein wollen. Das Futter holen sie sich überwiegend selber und sorgen dabei gleich für ein Mindestmaß an täglicher Bewegung. Die Weidefläche, die den Pferden zur Verfügung steht, ist so großzügig bemessen, dass sich dort in ökologischer Bewirtschaftung eine große Artenvielfalt entwickelt hat und auch seltene Pflanzen und Tiere einen Lebensraum finden. Gleichzeitig wird durch technische Einrichtungen sichergestellt, dass jedes Pferd zu seinem Recht kommt, und auch dem Pferdesportler einen gewisser Komfort gewährleistet wird.

Ein Haltungssystem wie das auf dem Demo-Hof praktizierte ist gut für die Pferde, weil vielen von ihnen der Weg zum Schlachter erspart bleibt, wenn sie ihre Gesundheit zurückgewinnen bzw. ihre Haltung als "Rentner" wenig Zeit und Geld erfordert, 
Es ist
gut für den Pferdesport, weil zahlreiche Pferde - speziell auch turniersportlich genutzte - zur Freude und zum Nutzen des Pferdesportlers länger gesund und leistungsfähig bleiben und dies dem Pferdesport zu höherem Ansehen verhilft. 
Es ist
gut für Landwirtschaft und Naturschutz, weil sich über die Kombination Pferde/Naturschutz alternative Einnahmequellen aus dem Freizeitsektor erschließen lassen, die beiden gleichzeitig zugute kommen.

Gute Ideen sind das eine. Ihre kritische Überprüfung in der Praxis das andere. Benötigt werden systematisch und konsequent erhobene Daten, die tatsächlich fundierte Aussagen erlauben. Und die stehen bis heute kaum zur Verfügung. 
Zwar kann beinahe jeder Pferdehalter seine eigene Theorie über die richtige Methode der Pferdehaltung wortreich durch die Schilderung eigener Erfahrungen darlegen. Diese unterschiedlichen Erfahrungen haben durchaus ihren Wert und werden in der Arbeit von
PFERD & NATUR berücksichtigt.
Um aber das wirklich Wichtige herauszufiltern, wird auf dem Demo-Hof von PFERD & NATUR täglich genau gemessen und registriert. Zusammenhänge werden analysiert, und es wird die grundsätzliche Umsetzbarkeit von neuen Ideen demonstriert.

Neben Pferden werden zwecks Demonstration und Erforschung ökologischer Weidehaltungssysteme auch Rinder gehalten.

Ungünstige Haltungs- und Nutzungsbedingungen treffen alte, kranke und verhaltensgestörte Pferde besonders hart. An ihrem Zustand lässt sich "gut" oder "schlecht" daher unmittelbar ablesen. Indem Haltung und Nutzung gemäß den Bedürfnissen dieser Pferde gestaltet werden, ergeben sich mögliche Wege zu pferdegerechten Haltungssystemen. Dabei bedeutet "wie in der Natur" keineswegs immer das Beste für das Pferd. Denn die Natur kann manchmal sehr grausam sein, speziell zu den Schwachen. Vielmehr geht es darum, mit vertretbarem Zeit- und Kostenaufwand die natürlichen Bedürfnisse der Pferde nach Luft, Licht, Bewegung und sozialem Kontakt optimal zu befriedigen. Dass man durch eine entsprechende Haltung manchem "schlachtreifen" Pferd wieder zu Gesundheit und Wohlbefinden verhelfen kann, und dass eine maßvolle sportliche Nutzung dabei positiv wirkt, beweisen die bisherigen Erfahrungen auf dem Demo-Hof. Dort wird vorrangig alten, kranken oder verhaltensgestörten Sportpferden geholfen. Sie werden auch sportlich genutzt, sofern dies für ihren Gesundheitszustand gut und angemessen erscheint. Ihre gesundheitliche Entwicklung wird über viele Jahre dokumentiert. 
Auf diese Art und Weise können viele
Pferdehaltern Hilfen und Anregungen gegeben werden, wie sie die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Pferde erhalten oder wiederherstellen können.


Bei allen Aktivitäten und Versuchen gilt der Grundsatz, dass Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere im Vordergrund stehen und gewährleistet sein müssen und dass die Tiere keine unnötigen Schmerzen erleiden oder in ihrer Gesundheit geschädigt werden dürfen.









S a t z u n g des Vereins PFERD & NATUR e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen PFERD & NATUR e. V., PFERD & NATUR e. V. hat seinen Sitz in Quakenbrück und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bersenbrück eingetragen.
 
 
 

§ 2 Zweck und Aufgabe

1. Zweck von PFERD & NATUR soll es sein, Haltungssysteme für Pferde, speziell für Sportpferde, zu erforschen, zu entwickeln und zu propagieren, welche den Belangen von Tierschutz, Pferdesport, Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen förderlich sind.

Teilziele sind:

* Daten für wissenschaftliche Forschungsprojekte im Bereich artgerechte Pferdehaltung und Naturschutz verfügbar zu machen,
* allgemeiner Tierschutz für Pferde,

* spezieller Tierschutz für alte, kranke und verhaltensgestörte Sportpferde,

* Aufzeigen neuer Wege für Landwirtschaft und Naturschutz durch die Kombination von Pferdehaltung mit Naturschutz und Landschaftspflege,

* Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Pferdesport.
 

2. Der Satzungszweck wird in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen, Interessenverbänden (Naturschutz, Landwirtschaft, Tiermedizin, Pferdesport) und öffentlichen Institutionen (Ministerien und Behörden) verwirklicht durch die Durchführung folgender Aufgaben:

* Es sollen Demo-Höfe angeregt und gefördert werden.

- Dort sollen einige Pferde, evtl. auch einige Rinder und/oder andere Weidetiere (zur Demonstration und Erforschung effektiver Weidehaltungssysteme) flächenbezogen gehalten werden, und zwar ganzjährig mit der Möglichkeit, sich draußen oder aber in einer geschützten Unterstellmöglichkeit aufzuhalten. Vorrangig sollen alte, kranke oder verhaltensgestörte Sportpferde gehalten werden, die - sofern sie (noch oder wieder) gesundheitlich dazu geeignet sind - auch sportlich genutzt werden sollen.

- Es sollen dort - in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen, Interessenverbänden (Naturschutz, Landwirtschaft, Tiermedizin, Pferdesport) und öffentlichen Institutionen - Daten zur Erforschung des Haltungssystems erhoben und ausgewertet werden. Dokumentiert werden sollen u.a.
- alle technisch und ökonomisch relevanten Daten zum Haltungssystem,
- die Verhaltensweisen der Tiere und ihre gesundheitliche Entwicklung,
- bei Haltung, Fütterung, sportlicher Nutzung etc. auftretende Probleme und deren Lösungen,
- die Entwicklung der genutzten Flächen bezüglich Flora, Fauna, Boden- und Grundwasserqualität.

- Die Demo-Höfe sollen als praktisches Anschauungsobjekt von interessierten Institutionen, Organisationen und Privatpersonen nach Absprache besucht werden können.

- Erhobene Daten werden gemeinnützigen Institutionen kostenlos zur Verfügung gestellt.
 

* Es soll Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden mit dem Ziel, extensiven, tier- und naturgerechten Haltungssystemen für Pferde, insbesondere auch für Sportpferde, zu einer größeren Verbreitung zu verhelfen.

- PFERD & NATUR e.V. soll als Diskussionsforum, Anlaufstelle und Ratgeber dienen.
- Die auf den Demo-Höfen gewonnenen Erfahrungen sollen veröffentlicht werden.
 

3. PFERD & NATUR e. V. hält Verbindungen zu allen Organisationen und Einrichtungen, die ähnliche Ziele verfolgen; insbesondere erfolgt eine enge Kooperation mit der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.), mit der GWP (Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd e.V.) und mit der Akademie des Pferdes Nordrhein-Westfalen e.V.
 

§ 3 Finanzmittel

1. Die für den Zweck erforderlichen Mittel werden durch Beiträge der Mitglieder sowie durch Zuwendungen aufgebracht.
2. PFERD & NATUR erstrebt keinen eigennützigen Gewinn; Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
3. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder bei Aufhebung von PFERD & NATUR e. V. keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 

§ 4 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein PFERD & NATUR e. V. dient keinem wirtschaftlichen Zweck, ist selbstlos tätig, erstrebt keinen Gewinn und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, überparteiliche und überkonfessionelle Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 - 60 AO). 2. Der Verein PFERD & NATUR e. V. bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
 

§ 5 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 

§ 6 Mitgliedschaft

1. Mitglied von PFERD & NATUR e. V. kann jede natürliche oder juristische Person werden, sofern sie auf der Basis dieser Satzung ihren Beitritt erklärt und der Beitritt durch den Vorstand angenommen wird. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.

2. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliedsversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung kann Beitragsbefreiungen für Mitglieder vornehmen, die eine von ihr festzulegende unentgeltliche Mindestarbeitsleistung für den Verein erbringen.

3. Die Mitgliedschaft endet: a) durch Tod b) durch freiwilligen Austritt c) durch Ausschluss

4. Der freiwillige Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Erklärung muss spätestens bis zum ersten Oktober des laufenden Geschäftsjahres dem Vorstand vorliegen.

5. Der Vorstand kann ein Mitglied nach vorheriger Anhörung ausschließen, wenn dieses gröblich und wiederholt gegen die Satzung oder satzungsgemäße Beschlüsse der Organe verstößt oder sich sonst vereinsschädigend verhält. Vereinsschädigend verhält sich u. a., wer gröblich und wiederholt Tierschutzbestimmungen zuwiderhandelt. Über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Begründung Mitteilung zu machen. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Begründung Widerspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung hat den endgültigen Beschluss zu fassen.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand, 2. die Mitgliederversammlung, 3. der Beirat.
 

§ 8 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem
a) 1. Vorsitzenden,
b) 1. stellvertretenden Vorsitzenden,
c) 2. stellvertretenden Vorsitzenden.

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende oder die beiden stellvertretenden Vorsitzenden zusammen können den Verein allein gerichtlich oder außergerichtlich vertreten.

3. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig.

4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

6. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, eine Ersatzperson bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.
 

§ 9 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

2. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung der Frist von zwei Wochen schriftlich durch den Vorstand einzuladen, der Ort und Zeit festsetzt.

3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedoch kann jedes an der Teilnahme verhinderte Mitglied bei Wahlen seine Stimme per Briefwahl abgeben und auch schriftliche Anträge und Diskussionsbeiträge einreichen, die zu verlesen sind oder gut sichtbar ausgehängt werden müssen.

4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand dann einzuberufen, wenn diese von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes schriftlich verlangt wird.

5. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Sie wird den Mitgliedern zugesandt oder verlesen.
 

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

1. Wahl des Vorstandes.
2. Wahl von 2 Kassenprüfern auf die Dauer von 2 Jahren.
3. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes .
4. Entgegennahme des Kassenberichtes und des Kassenprüfungsberichtes.
5. Entlastung des Vorstandes.
6. Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
7. Bewilligung der Art der Aufwandsentschädigung für Vorstands und Beiratsmitglieder.
8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen ihr vom Vorstand unterbreiteten Aufgaben sowie die nach der Satzung übertragenen Angelegenheiten, sowie die Beauftragung des Vorstandes mit bestimmten Aufgaben.
9. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
 

§ 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

2. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied über 16 Jahre, welches seinen Vereinsbeitrag fristgerecht geleistet hat. Korporative Mitglieder haben nur eine Stimme, die durch einen Beauftragten vertreten wird. Im Zweifel ist der Nachweis der Stimmberechtigung zu führen.

3. Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, wobei mindestens zwei Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsänderung zustimmen müssen. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekanntzugeben.

4. Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen. Diese haben alle Rechte eines Mitgliedes, sind allerdings von der Leistung des Mitgliedsbeitrages befreit.
 

§ 12 Beirat

1. Mitglieder des Beirats sind Sachverständige. Die Sachverständigen werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

2. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand. Der Beirat kann zu Vorstandssitzungen geladen werden.
 

§ 13 Auflösung

1. Die Auflösung von PFERD & NATUR e. V. erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei eine Dreiviertel-Mehrheit der Stimmen für die Auflösung erforderlich ist.

2. Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen von PFERD & NATUR e. V. zu gleichen Teilen an die Artländer Naturschutzstiftung (derzeitiger Sitz Quakenbrück), an die GWP (Gesellschaft für die Wissenschaft um das Pferd) e.V. (derzeitiger Sitz Göttingen) und an die Akademie des Pferdes Nordrhein-Westfalen e.V. (derzeitiger Sitz Münster). Die genannten Organisationen haben den ihnen zufließenden Vermögensanteil unmittelbar und ausschließlich zu den Zwecken zu verwenden, welche im Sinn jeweils den § 2 ihrer Satzungen entsprechen.

3. Die Auflösung oder der Wegfall steuerbegünstigter Zwecke sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
 

Beschlossen in Quakenbrück am 23.06.1997.



 

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