Weitere Informationen über PFERD & NATUR e.V.
Adresse, Vorstand,
Beirat
Gemeinnützigkeit, Jahresbeitrag
Ziele und Maßnahmen
Kurz und einfach zusammengefasst
...
S a t z u n g des Vereins PFERD
& NATUR e.V.
Bahnhofstr.29
49610 Quakenbrück
Tel:
05431/2281 Fax: 05431/7334
E-Mail Adresse: info@pferd-und-natur.de
VORSITZENDE:
Dr. Ulrike Litwin
1. stellvertretender VORSITZENDER:
Manfred Weinert
BEIRAT
Beiräte von PFERD
&NATUR e.V. sind Experten, die den Verein mit Ihrem Wissen
ehrenamtlich unterstützen.
Dr.
med. vet. Gerd Heuschmann, Dülmen
Tierarzt, Pferdewirt
Schwerpunkt Reiten,
Mitbegründer der Pferdeklinik Domäne Karthaus,
Ausbilder und Buchautor, der sich für pferdegerechtes Reiten einsetzt
M.Sc. agr. Dipl.-Ing. agr. Maria Parr, Pulaski, Tennessee, USA
Züchterin und Ausbilderin von
Sportpferden,
leitet seit vielen Jahren eine Farm
mit naturnaher, artgerechter Haltung auch für Sportpferde.
Privat-Forstrat Michael Weinert, Quakenbrück
Vorstandsvorsitzender der
Artländer Naturschutzstiftung
und der Regionalen Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz im Artland (RANA) e.V., Quakenbrück
Diesen aktuellen bzw. früheren
Beiratsmitgliedern
danken wir für wertvolle Hinweise und
anregende Diskussionen
GEMEINNÜTZIGKEIT
Das Finanzamt Quakenbrück hat PFERD & NATUR e.V. als
gemeinnützig anerkannt
und unter der Nummer 421
in das Verzeichnis der steuerbegünstigten Körperschaften aufgenommen.
Spenden und auch Mitgliedsbeiträge sind
steuerlich absetzbar
nach §10 EStG, § 9 Nr. 3 KStG und §9 Nr. 5
GewStG.
Der aktuelle Jahresbeitrag
für persönliche Mitglieder beträgt 18 EUR.
Für Beitritt und Spenden bitte per Email, Telefon oder Fax (siehe oben) nachfragen
–
(Leider werden Angaben wie z.B. Kontonummern
inzwischen häufig missbräuchlich ausgelesen.)
Ziele und Maßnahmen von
PFERD & NATUR e.V.
Ziel der
Organisation PFERD & NATUR e.V. soll es sein,
Haltungssysteme für Pferde, speziell für Sportpferde, zu erforschen, zu
entwickeln und zu propagieren,
welche den Belangen von Tierschutz, Pferdesport, Naturschutz und Landwirtschaft
gleichermaßen förderlich sind.
Teilziele sind:
* allgemeiner Tierschutz für Pferde,
* spezieller Tierschutz für alte, kranke und verhaltensgestörte Sportpferde,
* Daten für wissenschaftliche Forschungsprojekte im Bereich Pferdehaltung
verfügbar machen,
* Aufzeigen neuer Wege für Landwirtschaft und Naturschutz durch die Kombination
von Pferdehaltung mit Naturschutz und Landschaftspflege,
* Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Pferdesport.
Die Ziele sollen in erster Linie durch
folgende Maßnahmen erreicht werden:
* Es sollen Demo-Höfe angeregt und gefördert werden.
* Es soll Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.
Kurz und einfach zusammengefasst ...
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt
den Namen PFERD & NATUR e. V., PFERD & NATUR e. V. hat seinen Sitz in
Quakenbrück und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bersenbrück
eingetragen.
§ 2 Zweck und Aufgabe
1. Zweck von PFERD & NATUR soll es sein, Haltungssysteme für Pferde, speziell für Sportpferde, zu erforschen, zu entwickeln und zu propagieren, welche den Belangen von Tierschutz, Pferdesport, Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen förderlich sind.
Teilziele sind:
* Daten für
wissenschaftliche Forschungsprojekte im Bereich artgerechte Pferdehaltung und
Naturschutz verfügbar zu machen,
* allgemeiner Tierschutz für Pferde,
* spezieller Tierschutz für alte, kranke und verhaltensgestörte Sportpferde,
* Aufzeigen neuer Wege für Landwirtschaft und Naturschutz durch die Kombination von Pferdehaltung mit Naturschutz und Landschaftspflege,
* Erhöhung der
gesellschaftlichen Akzeptanz für den Pferdesport.
2. Der Satzungszweck wird in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen, Interessenverbänden (Naturschutz, Landwirtschaft, Tiermedizin, Pferdesport) und öffentlichen Institutionen (Ministerien und Behörden) verwirklicht durch die Durchführung folgender Aufgaben:
* Es sollen Demo-Höfe angeregt und gefördert werden.
- Dort sollen einige Pferde, evtl. auch einige Rinder und/oder andere Weidetiere (zur Demonstration und Erforschung effektiver Weidehaltungssysteme) flächenbezogen gehalten werden, und zwar ganzjährig mit der Möglichkeit, sich draußen oder aber in einer geschützten Unterstellmöglichkeit aufzuhalten. Vorrangig sollen alte, kranke oder verhaltensgestörte Sportpferde gehalten werden, die - sofern sie (noch oder wieder) gesundheitlich dazu geeignet sind - auch sportlich genutzt werden sollen.
- Es sollen dort
- in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen, Interessenverbänden
(Naturschutz, Landwirtschaft, Tiermedizin, Pferdesport) und öffentlichen
Institutionen - Daten zur Erforschung des Haltungssystems erhoben und
ausgewertet werden. Dokumentiert werden sollen u.a.
- alle technisch und ökonomisch relevanten Daten
zum Haltungssystem,
- die Verhaltensweisen der Tiere und ihre
gesundheitliche Entwicklung,
- bei Haltung, Fütterung, sportlicher Nutzung
etc. auftretende Probleme und deren Lösungen,
- die Entwicklung der genutzten Flächen
bezüglich Flora, Fauna, Boden- und Grundwasserqualität.
- Die Demo-Höfe sollen als praktisches Anschauungsobjekt von interessierten Institutionen, Organisationen und Privatpersonen nach Absprache besucht werden können.
- Erhobene Daten
werden gemeinnützigen Institutionen kostenlos zur Verfügung gestellt.
* Es soll Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden mit dem Ziel, extensiven, tier- und naturgerechten Haltungssystemen für Pferde, insbesondere auch für Sportpferde, zu einer größeren Verbreitung zu verhelfen.
- PFERD &
NATUR e.V. soll als Diskussionsforum, Anlaufstelle und Ratgeber dienen.
- Die auf den Demo-Höfen gewonnenen Erfahrungen
sollen veröffentlicht werden.
3. PFERD &
NATUR e. V. hält Verbindungen zu allen Organisationen und Einrichtungen, die
ähnliche Ziele verfolgen; insbesondere erfolgt eine enge Kooperation mit der FN
(Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.), mit der GWP
(Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd e.V.) und mit der Akademie
des Pferdes Nordrhein-Westfalen e.V.
§ 3 Finanzmittel
1. Die für den
Zweck erforderlichen Mittel werden durch Beiträge der Mitglieder sowie durch
Zuwendungen aufgebracht.
2. PFERD & NATUR erstrebt keinen
eigennützigen Gewinn; Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
3. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung oder bei Aufhebung von PFERD & NATUR e. V. keinen
Anspruch auf das Vereinsvermögen.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein
PFERD & NATUR e. V. dient keinem wirtschaftlichen Zweck, ist selbstlos
tätig, erstrebt keinen Gewinn und verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige, überparteiliche und überkonfessionelle Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 - 60
AO). 2. Der Verein PFERD & NATUR e. V. bekennt
sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland.
§ 5 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist
das Kalenderjahr.
§ 6 Mitgliedschaft
1. Mitglied von PFERD & NATUR e. V. kann jede natürliche oder juristische Person werden, sofern sie auf der Basis dieser Satzung ihren Beitritt erklärt und der Beitritt durch den Vorstand angenommen wird. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
2. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliedsversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung kann Beitragsbefreiungen für Mitglieder vornehmen, die eine von ihr festzulegende unentgeltliche Mindestarbeitsleistung für den Verein erbringen.
3. Die Mitgliedschaft endet: a) durch Tod b) durch freiwilligen Austritt c) durch Ausschluss
4. Der freiwillige Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Erklärung muss spätestens bis zum ersten Oktober des laufenden Geschäftsjahres dem Vorstand vorliegen.
5. Der Vorstand kann ein Mitglied nach vorheriger Anhörung ausschließen, wenn dieses gröblich und wiederholt gegen die Satzung oder satzungsgemäße Beschlüsse der Organe verstößt oder sich sonst vereinsschädigend verhält. Vereinsschädigend verhält sich u. a., wer gröblich und wiederholt Tierschutzbestimmungen zuwiderhandelt. Über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Begründung Mitteilung zu machen. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Begründung Widerspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung hat den endgültigen Beschluss zu fassen.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des
Vereins sind: 1. der Vorstand, 2. die Mitgliederversammlung, 3. der Beirat.
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand
besteht aus dem
a) 1. Vorsitzenden,
b) 1. stellvertretenden Vorsitzenden,
c) 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende oder die beiden stellvertretenden Vorsitzenden zusammen können den Verein allein gerichtlich oder außergerichtlich vertreten.
3. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig.
4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
6. Bei
Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das
Recht, eine Ersatzperson bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.
2. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung der Frist von zwei Wochen schriftlich durch den Vorstand einzuladen, der Ort und Zeit festsetzt.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedoch kann jedes an der Teilnahme verhinderte Mitglied bei Wahlen seine Stimme per Briefwahl abgeben und auch schriftliche Anträge und Diskussionsbeiträge einreichen, die zu verlesen sind oder gut sichtbar ausgehängt werden müssen.
4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand dann einzuberufen, wenn diese von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes schriftlich verlangt wird.
5. Über jede
Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom
Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Sie wird den
Mitgliedern zugesandt oder verlesen.
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Wahl des
Vorstandes.
2. Wahl von 2 Kassenprüfern auf die Dauer von 2
Jahren.
3. Entgegennahme des
Jahresberichtes des Vorstandes .
4. Entgegennahme des
Kassenberichtes und des Kassenprüfungsberichtes.
5. Entlastung des Vorstandes.
6. Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
7. Bewilligung der Art der Aufwandsentschädigung
für Vorstands und Beiratsmitglieder.
8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
und alle sonstigen ihr vom Vorstand unterbreiteten Aufgaben sowie die nach der
Satzung übertragenen Angelegenheiten, sowie die Beauftragung des Vorstandes mit
bestimmten Aufgaben.
9. Beschlussfassung über die Auflösung des
Vereins.
§ 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
2. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied über 16 Jahre, welches seinen Vereinsbeitrag fristgerecht geleistet hat. Korporative Mitglieder haben nur eine Stimme, die durch einen Beauftragten vertreten wird. Im Zweifel ist der Nachweis der Stimmberechtigung zu führen.
3. Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, wobei mindestens zwei Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsänderung zustimmen müssen. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekanntzugeben.
4. Die
Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen. Diese haben alle Rechte
eines Mitgliedes, sind allerdings von der Leistung des Mitgliedsbeitrages
befreit.
§ 12 Beirat
1. Mitglieder des Beirats sind Sachverständige. Die Sachverständigen werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
2. Der Beirat berät
und unterstützt den Vorstand. Der Beirat kann zu Vorstandssitzungen geladen
werden.
§ 13 Auflösung
1. Die Auflösung von PFERD & NATUR e. V. erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei eine Dreiviertel-Mehrheit der Stimmen für die Auflösung erforderlich ist.
2. Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen von PFERD & NATUR e. V. zu gleichen Teilen an die Artländer Naturschutzstiftung (derzeitiger Sitz Quakenbrück), an die GWP (Gesellschaft für die Wissenschaft um das Pferd) e.V. (derzeitiger Sitz Göttingen) und an die Akademie des Pferdes Nordrhein-Westfalen e.V. (derzeitiger Sitz Münster). Die genannten Organisationen haben den ihnen zufließenden Vermögensanteil unmittelbar und ausschließlich zu den Zwecken zu verwenden, welche im Sinn jeweils den § 2 ihrer Satzungen entsprechen.
3. Die Auflösung
oder der Wegfall steuerbegünstigter Zwecke sind dem zuständigen Finanzamt
anzuzeigen.
Beschlossen in Quakenbrück am 23.06.1997.
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